22.05.2010, 15:19 
	
	
	
		Hallo, wo steht das denn, das landwirtschaftliche Familienbetriebe die Betriebsfahrzeuge nicht anmelden müssen? Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag  heißt es auch nicht gewerblich, sondern...nicht private Zwecke,... Im übrigen leitet sich die Gebührenpflicht für jedes Radio im nicht privat genutzen Schlepper aus §5 ab.
Grüsse Marcus
	
	
	
Grüsse Marcus


