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		01.03.2016, 21:39 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2016, 00:18 von 
Hartmut.)
 
	
		nabend zusammen,
ich will jetzt meinen 65/70 nach 30 Jahren Abmeldung beim Tüv vorstellen. (war nur in Deutschland angemeldet).
Ich habe 3 Aussagen; 2 voneinander unabhängige Tüvprüfer sagen, normale Vorstellung. Die Dame vom Stva. sagt, 21er Gutachten.
Der Brief ist vorhanden !
Was denn nu ?    
fragt Gerd
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Gerd,
fahre zu Simmerling nach Altenhagen oder zum TÜV und lasse dort eine 21-er Gutachten machen. Ist bei einer Abmeldung nach mehr als sechs Jahren in Germany vorgeschrieben. Die Dame von StVA hat recht.
Viele Grüße,
Jochen
	
	
	
MB trac - weil das Rübenroden kein Zuckerschlecken ist !
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Gerd
Soviel ich weiß gibt es keinen Paragraph 21 mehr.
Mein Tüv Prüfer sagt das auch nach längerem Abmelden nur eine normale Tüv Abnahme notwendig ist.
Gruß Martin
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		01.03.2016, 22:09 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2016, 22:13 von 
Kriechgang.)
 
	
		Hallo Jochen,
dann muß ich wohl...wird ER dann ganz genau unter die Lupe genommen, oder wie muß ich mir das vorstellen ?
Gerd
Nabend Martin,
dass meinten die Tüvprüfer auch, dass es das schon lange nicht mehr gäbe, aber STVA sagt das Gegenteil !
Gruß  Gerd
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Gerd,
ist Pflicht. Früher waren 18 Monate Abmeldung, seit einigen Jahren sind es sechs Jahre Abmeldung, nachdem ein 21-er Gutachten fällig wird. ist bundesweit so. Kannst mir glauben, denn ich habe beruflich täglich mit so etwas zu tun.
Ist wie eine normale HU, ist gleicher Prüfumfang.
Gruss,
Jochen
	
	
	
MB trac - weil das Rübenroden kein Zuckerschlecken ist !
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		ok,
dann machen wir's doch mal.
danke Dir Jochen.
Gruß   Gerd
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo zusammen, 
das heißt jetzt Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß 
§ 21 StVZO (§19(2)StVZO). Egal ob Änderung oder Neuerlangung. 
Habe ich gerade  am Freitag am Unimog machen lassen: 
anderer Motor, andere Bereifung, andere Zulassungsart eingetragen.
 
Kostet bei TÜV Rheinland 100,80 € incl. Mwst. und ist die gleiche (selbe) Prüfung wie nach einer längeren Stilllegung bzw. das alte "Vollgutachten". Die Prüfung ist die gleiche kostet auch immer das selbe auch wenn man nur eine "Kleinigkeit" nachtragen lassen will.   
Gruß Oliver.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Guten Abend Olli,
lieben Dank für Deine Info.
Gruß  Gerd
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Gert,
na, sehe ich da Vorbereitungen auf Nordhorn?
Gruß Udo
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo zusammen,
meiner kleiner Fendt war über 10 Jahre abgemeldet. Zur Wiederanmeldung hat der TÜV lediglich eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt und kostete in 2014 43,20 €.
	
	
	
Viele Grüße
ARTUR aus der EIFEL
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin moin,also bei uns in Hessen genau so.
Habe einen gülder der in 1994  abgemeldet worden ist ind einen eicher der in 1986 abgemeldet worden ist.
Die schlpper habe ich duchgecheckt tüv fertig gemacht und zum örtlichen tüv-Prüfer  gefahren.
Der hat die hu gemacht und dann den Prüfbericht ausgehändigt,mit dem bin ich zur zulassungsstelle.
Danach angemeldet und los der spass kostet alles in allem etwa 100€
Gruß aus der Rhön
FELIX
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin,
Wir haben das mit unserem 800 Mb-Trac durch. Der war 12 Jahre abgemeldet und brauchte nur eine normale Abnahme. Die "Vollabnahme" gibt es nicht mehr.
Gruß
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin moin,
Habe gerade letzten Sommer nach 15 Jahren einen MB 1000 wieder zugelassen. Am Straßenverkehrsamt gab es die Aussage, dass ich eine Vollabnahme benötige. Der TÜV Prüfer sagte mir dann, dass eine normale HU ausreichen sollte, da ich den alten Brief noch hatte. Ich solle dieses aber noch einmal mit der Zulassungsstelle klären. Auf erneute Nachfrage beim Straßenverkehrsamt und den expliziten Hinweis auf den alten Brief reichte dann eine normale HU. Bei einer Vollabnahme wird laut TÜV Prüfer nur zusätzlich eine Datenbescheinigung erstellt, die die Daten für die Zulassungsbescheinigung enthält. Da diese Informationen aber im alten Brief enthalten sind, war dieses somit nicht nötig. Vor allem habe ich mit zwei Anrufen ordentlich Geld gespart. Ach ja, NRW Kreis Steinfurt.
Gruß Niklas
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin,
irgendwie verwirrt mich das alles.
Auf der Zullassungsbescheinigung Teil II steht unten das ein Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen gilt. Soll es danach wieder zugelassen werden ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen.
Das dürfte dann wohl bundesweit gelten...
Was ist den jetzt richtig???
Gruß frank
	
	
	
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