Beiträge: 38
	Themen: 28
	Registriert seit: Jan 2013
	
Bewertung: 
2
	 
	
		
		
		
		06.01.2013, 19:22 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2013, 19:26 von 
Hartmut.)
 
	
		Hallo Leute,
mal ne Frage wegen den Verkehrslichtern (vorne) am Mb trac.
Darf man am trac nur die einen Lichter anhaben (oben, unten) oder beide miteinander? Wie sieht das der TÜV?
Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich beide anhaben darf.
Wäre nett von euch, wenn mir jemand eine genaue Antwort gibt.
MfG Julian
	
	
	
Wer Fendt fährt führt.
doch wer MB trac kennt, fährt keinen Fendt.
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 12.001
	Themen: 1.246
	Registriert seit: Nov 2003
	
Bewertung: 
114
	 
	
		
		
		
		06.01.2013, 19:29 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2013, 22:33 von 
Hartmut.)
 
	
		Die Scheinwerfer (zumindest das Abblendlicht) oben dürfen nur genutzt werden, wenn die unteren durch ein Anbaugerät verdeckt werden!
Ich habe das Fernlicht unten und oben kombiniert (über eine Relaisschaltung). 
Das Fernlicht schaltet man ja sowieso nur auf dem Acker, oder eben auf der Straße, wenn einem kein anderer Verkehrsteilnehmer entgegen kommt.
Gruss Hartmut 
 
	
MBtrac, alles andere ist Behelf!
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 38
	Themen: 28
	Registriert seit: Jan 2013
	
Bewertung: 
2
	 
	
	
		Oke.
Danke für die schnelle Antwort.
MfG Julian
	
	
	
Wer Fendt fährt führt.
doch wer MB trac kennt, fährt keinen Fendt.
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 12.001
	Themen: 1.246
	Registriert seit: Nov 2003
	
Bewertung: 
114
	 
	
	
		Marcel, 
 
 (06.01.2013, 19:29)Hartmut schrieb:  Ich habe das Fernlicht unten und oben kombiniert (über eine Relaisschaltung). 
Das Fernlicht schaltet man ja sowieso nur auf dem Acker, oder eben auf der Straße, wenn einem kein anderer Verkehrsteilnehmer entgegen kommt.
Anleitung dazu ist in der Wühlkiste im Arbeitsscheinwerfer-Thema zu finden...
Gruss Hartmut 
 
	
MBtrac, alles andere ist Behelf!