Beiträge: 543
	Themen: 94
	Registriert seit: Aug 2008
	
Bewertung: 
14
	 
 
	
		
		
		
		18.07.2010, 10:54 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2012, 21:18 von 
Hartmut.)
 
	
	 
	
		Hallo Fahrlehrer und andere,
welch FS Klasse ist bei folg. Fall notwendig:
MB TRAC 900   40 km /H    3 Achsanhänger für Fruchtransport ,zugelassen
Grüße Oskar
	
	
	
Ein Stern,der meinen Namen trägt !
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 519
	Themen: 3
	Registriert seit: Feb 2009
	
Bewertung: 
12
	 
 
	
	
		Hallo Leute,
ein freundlicher TÜV-Prüfer hat dies für mich im Gesetzestext nachgelesen: Für das o.g. Beispiel reicht ganz klar Klasse T. Aber Klasse T ist eine an den Einsatzzweck gebundene Fahrerlaubnis. Sie dient NUR zu landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken. D. h. Spaßfahrten oder nachbarschaftliche Hilfe (z. B. Transport von Baugütern oder gewerblicher Brennholztransport) stellen "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" dar. Da gibt es nichts daran zu rütteln, auch wenn viele Ordnungshüter hier noch nicht so genau hinsehen.
Aber bitte, ich will hier nicht den Moralapostel spielen, sondern ich mache mir nur ein wenig sorgen um unsere zukünftige Situation bei ständig strenger werdenden Gesetzen und Kontrollen. Ganz zu schweigen, wenn einmal ein Unfall passiert...
Beste Grüße
Alex
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 724
	Themen: 99
	Registriert seit: Aug 2009
	
Bewertung: 
16
	 
 
	
	
		Hallo,
was man aber auch mal erwähnen sollte, in Deutschland braucht man ja seit einiger Zeit für jede Schubkarre nen Führerschein.
Man darf ja sogar mit dem PKW Führerschein Klasse B keinen Anhänger fahren, dafür benötigt man BE.
Und für die Landwirtschaft gibt es 2 Führerscheinklassen, da stellt sich oft die Frage, wer braucht sowas?
In meinen Augen nur Geldmacherei.
Gruß Christoph
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 448
	Themen: 24
	Registriert seit: Mar 2008
	
Bewertung: 
9
	 
 
	
	
		es kommt drauf an, was du mit deinem anhänger transportierst. fährst du waren für deinen eigenen betrieb, dann ist das mit T okay, fährst du in lohn und machst damit einer spedition konkurenz, dann benötigst du CE und musst den Zug auch versteuern ... dazu sind dann noch güterkraftverkehrsverordnung und und und zu beachten.
	
	
	
Alles andere ist Behelf ...
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 233
	Themen: 11
	Registriert seit: Aug 2009
	
Bewertung: 
4
	 
 
	
	
		hm also wenn er grünes nummernschild hat reicht T
hat er schwarzes dann brauchste mindestens CE
natürlich ist das alles geldmacherei, aber langsam merken sie das se sich selbst ins bein geschossen haben, so zb beim Thema Feuerwehr wo die fahrer fehlen!!
mfg torben
	
	
	
"Er sagte etwas von Garten der Meditation." "Nein, er sagte, er kriegt oft 'n Harten wegen der Medikation!"
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.395
	Themen: 75
	Registriert seit: Feb 2004
	
Bewertung: 
29
	 
 
	
	
		Die Farbe des Nummernschildes ist scheissegal!
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 39
	Themen: 9
	Registriert seit: Jul 2010
	
Bewertung: 
0
	 
 
	
	
		Servus Oskar,
du benötigst dafür die Führerscheinklasse T um diese Gespann fahren zu dürfen.
Mehr Details findest du unter "Führerschein" auf Wikipedia.
Gruß Wolfgang
	
	
	
MB-trac for ever 
 
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 4
	Themen: 1
	Registriert seit: Nov 2012
	
Bewertung: 
0
	 
 
	
		
		
 
		
		12.11.2012, 21:04 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2012, 21:06 von 
Floracer123.)
 
	
	 
	
		Hallo, 
Wie ihr wahrscheinlich schon gehört habt wird ab dem 19.1.13 die Führerschein klasse t begrenzt das heißt es wird eingeführt das Mann nur noch 40 kmh fahren darf wenn Mann unter 18 ist. Ich werde erst 2 Monate nach der Änderung 16 darum Mus ich jetzt eine sondergehnemigung beantragen . Nun meine frage : muss ich dafür eine mpu machen weil wenn ja dann würde ich das zeitlich nicht mehr schaffen denk ich .
Gruss FLO
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 246
	Themen: 31
	Registriert seit: Jul 2008
	
Bewertung: 
0
	 
 
	
	
		Hallo Flo
Das war doch schon immer so mit der Begrenzung auf 40km/h bis zum 18ten Lebensjahr.
Gruß Johannes
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 134
	Themen: 18
	Registriert seit: Nov 2011
	
Bewertung: 
19
	 
 
	
	
		Hallo Flo,
ja wenn du eine Sondergenehmigung beantragst, um den T-Führerschein mit 15 Jahren zumachen, musst du zur MPU.
Wie Johannes schon gesagt hatte ist es jetzt auch schon so das du unter dem 18 Lebensjahr nur bis 40km/h fahren durftest und dort ändert sich auch nichts am 19.01.2013.
MfG
Torben